Behandlungsfehler – Wenn Deine Gesundheit auf dem Spiel steht! Patientenrechtegesetz und Arzthaftungsrecht: Was tun bei Ärztepfusch?

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„Die Medizin ist die vornehmste aller Wissenschaften“, glaubte Hippokrates, der berühmte Arzt des antiken Griechenlands. Er setzte auf genaue Beobachtung des Patienten und eine sorgfältige Diagnose. Anschließend entwickelte er für jeden Patienten eine individuelle Therapie.

Auch heute sollten diese Grundsätze noch gelten. Aber sie werden nicht immer eingehalten. Laut Bundesärztekammer kam es 2017 deutschlandweit in 2.213 Fällen zu Behandlungsfehlern, von denen 1.783 einen zu entschädigenden Gesundheitsschaden verursachten. Dies ist Grund genug, Dir einen kleinen Überblick darüber zu geben, was du tun kannst, wenn Du in einen Behandlungsfehler vermutest.

 

Die Arzthaftung bei Behandlungsfehlern

Patienten, die ihrem behandelnden Arzt ihre Gesundheit in die Hände legen, vertrauen darauf, dass dieser das Richtige tut. Läuft  bei der Behandlung etwas dermaßen schief, dass es dem Patienten anschließend schlechter geht als zuvor, haftet der Arzt dafür: Er muss Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn sein Patient aufgrund seines Behandlungsfehlers einen Gesundheitsschaden erleidet.

Die Liste möglicher Fehler umfasst:

  • (grobe) Behandlungsfehler
  • falsche Diagnose
  • unterlassene Befunderhebung
  • Organisationsfehler im Praxis- oder Krankenhausbetrieb, z. B. Verstoß gegen Hygienevorschriften

Ein wichtiges Element in der Arzthaftung ist der Gesundheitsschaden als ursächliche Folge des Behandlungsfehlers. Ohne einen solchen Schaden kannst Du auch dann keinen Schadensersatz verlangen, wenn der Arzt zweifelsfrei einen Behandlungsfehler begangen hat.

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Die Krux besteht darin, dass der Patient den Behandlungsfehler und den Gesundheitsschaden beweisen muss. Und er muss nachweisen, dass der Behandlungsfehler die Ursache für den Schaden ist. Juristen sagen dazu: Die Beweislast liegt beim Patienten.

Das ist leichter gesagt, als getan – schon aufgrund des Wissensvorsprungs des Arztes. Er kennt die Patientenakte und hat das entsprechende Fachwissen. Beides fehlt dem Patienten. Will er seine Ansprüche durchsetzen, muss er zunächst den Sachverhalt gründlich aufklären.

 

Verdacht auf einen Behandlungsfehler – Der Sache auf den Grund gehen

Ohne die Behandlungsakte ist eine Sachaufklärung kaum möglich. Du hast als Patient einen Anspruch darauf, dass Dir eine Kopie der vollständigen Krankenakte gegen Zahlung der Kopierkosten herausgegeben wird. Diesen Anspruch kannst Du auch vor Gericht durchsetzen. Wahrscheinlich wirst Du auch die Unterlagen der Ärzte benötigen, die Dich vor und nach dem Behandlungsfehler betreut haben.

Beginne so früh wie möglich, ein schriftliches und sehr detailliertes Gedächtnisprotokoll zur Behandlung anzufertigen, denn Du wirst Dich im entscheidenden Moment kaum an alle wesentlichen Details erinnern. Dabei sollten auch alle behandelnden Ärzte notiert werden.

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Und wie geht es weiter? Ohne fachliche Beratung ist es sehr schwierig, selbst Schadensersatz und Schmerzensgeld auf dem Wege der Arzthaftung geltend zu machen. Das Arzthaftungsrecht ist sehr kompliziert und lädt Laien geradezu ein, Fehler zu machen, die den gesamten Arzthaftungsprozess ruinieren können. Ein Anwalt, der auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert ist, kann diese Fehler vermeiden. Er weiß z. B., wie die oben erwähnten Beweise zu erbringen sind und wann im Ausnahmefall der Arzt in der Beweispflicht ist. Er behält die Verjährungsfristen im Blick und entwickelt eine passende Strategie, um Deine Ansprüche durchzusetzen. Schon die Anforderung der Patientenakte sollte im Zweifel der Rechtsanwalt übernehmen.

Bevor Du anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst, hast Du außerdem folgende Möglichkeiten:

  • Überlege Dir genau, ob Du gegen den behandelnden Arzt vorgehen willst. Das kann das Vertrauensverhältnis zerstören.
  • Die unabhängige Patientenhilfe berät Dich kostenlos zu Deinem Anliegen.
  • Wenn Du gesetzlich versichert bist, kannst Du Dich auch an Deine Krankenkasse wenden. Sie berät Dich nicht nur, sondern kann auch den medizinischen Dienst (MDK) einschalten, um ein Gutachten zum möglichen Behandlungsfehler anzufertigen.
  • Die Landesärztekammern haben ebenfalls Schlichtungsstellen für die Prüfung derartiger Fehler eingerichtet.
  • Informiere Dich weiter zum Thema und belasse es nicht bei diesem Text. So lassen sich eigene Fehler am besten vermeiden.

 

 

Wir bedanken uns beim Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. für den Gastartikel.
Aussagen des Autors können von der Meinung der Redaktion abweichen.

 

Über den Autor:

kunstfehler-anwalt-fuer-medizinrecht-behandlungsfehler-patientenrechtegesetzAlexander Kretschmar studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung. Danach schloss sich ein Bachelorstudium im Bereich des Journalismus an. Seither kombiniert er seine beiden Interessensgebiete „Recht“ und „Berichterstattung“ und ist als freier Rechtsjournalist für verschiedene Verbände in Berlin tätig.

 

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin gegründet. Für den juristischen Laien steht einem grundlegenden Verständnis zumeist das „Juristendeutsch“ im Wege; entsprechende Recherchen gestalten sich in der Regel als zeitaufwendig und komplex.

Ziel des Verbandes ist es daher, über zentrale rechtliche Themenkomplexe in einer verständlichen Sprache zu informieren. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. stellt ausschließlich Informationsportale bereit, bietet jedoch keine Rechtsberatung an.

 

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© Autor: Alexander Kretschmar
© Artikelbild: unsplash.com / rawpixel
© Bilder: unsplash.com / rawpixel, Matheus Ferrero,

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2 Kommentare

  1. Gut zu wissen, dass man als Patient einen Anspruch darauf hat, dass ihm eine Kopie der vollständigen Krankenakte gegen Zahlung der Kopierkosten herausgegeben wird. Mein Onkel will einige Auskünfte aus seiner Krankenakte bekommen. Er freut sich, dass es ihm möglich ist, eine Kopie seiner vollständigen Krankenakte zu bekommen. Auf der Suche nach weiteren Infos bin ich auf die Webseite https://www.rechtsanwalt-hubinger.at/steyr/ gestoßen.

  2. Sehr interessanter Beitrag über die Besonderheiten von Medizinrecht. Meiner Meinung nach sind die Ärzte natürlich auch Menschen und sie können auch Fehlern machen. Aber, weil laut diesen Beitrag Arzthaftungsrecht sehr kompliziert ist, werde ich im Fall solcher Fehler lieber einen Anwalt aussuchen. Auf der Suche nach weiteren Infos bin ich auf diese Seite gestoßen: https://www.kanzlei-liske.de/taetigkeitsschwerpunkte/medizinrecht

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